WISSENSWERTES

Bestattungsarten

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In würdiger Form Abschied nehmen

Die Form der Bestattung richtet sich in erster Linie nach dem Willen des Verstorbenen.
Liegt keine Willenserklärung vor, so entscheidet nach dem Gesetz der Ehegatte bzw. der nächste Angehörige über die Art der Bestattung.

Lebenspartner (ohne amtliche Eheschließung) haben gesetzlich kein Entscheidungsrecht. Hier ist eine schriftliche Willenserklärung zu empfehlen.

Gerne stehen wir Ihnen bei diesen Überlegungen in einem persönlichen Gespräch beratend zur Seite.

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Erdbestattung

Eine der ältesten und traditionsreichsten Formen der Bestattung: die Erdbestattung. Der Verstorbene wird in einem Sarg entweder in einer Reihen- oder in einer Wahlgrabstätte beigesetzt.

In der Regel wird der Verstorbene an seinem Wohnsitz beerdigt. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, einen Friedhof eines anderen Ortes zu wählen.

Angehörige und Hinterbliebene können, wann immer sie das Bedürfnis haben, diesen Ort der Trauer aufsuchen, ihn gestalten und dem Verstorbenen dort nah sein.

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Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist möglich, wenn sie im Sinne des Verstorbenen ist. Dazu sollte seine handschriftliche Erklärung vorliegen, die etwa folgenden Inhalt haben kann:

Hiermit verfüge ich, nach meinem Ableben eingeäschert zu werden.
10.07.2012
Peter Jedermann

Fehlt diese Erklärung, so können der Ehepartner bzw. der nächste Angehörige bestätigen, dass die Feuerbestattung dem Willen des Verstorbenen entspricht.
Die Erklärung bzw. Bestätigung wird vom Bestatter angefordert. Die Urne kann je nach Friedhof in einem Familiengrab oder einem besonderen Urnengrab beigesetzt werden. Fast alle christliche Kirchen erkennen sowohl die Feuer- als auch die Erdbestattung an.

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Seebestattung

Die Seebestattung einer Urne ist ebenfalls möglich. Auch in diesem Fall muss eine handschriftliche Erklärung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen vorliegen. Eine behördliche Genehmigung wird durch das Bestattungsunternehmen beschafft. Sie kann nur erteilt werden, wenn eine besondere Beziehung des Verstorbenen zur See nachzuweisen ist. Die handschriftliche Willenserklärung des Verstorbenen kann etwa folgenden Inhalt haben:

Hiermit verfüge ich, nach meinem Ableben eingeäschert und auf See beigesetzt zu werden, da ich mich dem Meer sehr verbunden fühle.
10.07.2012
Peter Jedermann

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Weltraumbestattung

Der Weltraumbestattung geht eine Feuerbestattung voraus. Aufgrund der hohen Transportkosten wird nur ein kleiner Teil der Asche mit einer Rakete in den Weltraum befördert. Die restliche Asche muss auf herkömmliche Weise bestattet werden.

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Diamantbestattung

Auch der Diamantbestattung geht eine Feuerbestattung voraus. Nach der Kremierung werden die Kohlenstoffanteile durch technische Verfahren aus der Asche getrennt und dann durch hohen Druck und hohe Temperaturen zu einem Diamanten gepresst.
Dieser Vorgang geschieht zum Beispiel in den Niederlanden, womit auch der deutsche Bestattungszwang umgangen werden kann. Da nur ein kleiner Anteil der Asche benötigt wird, muss der Rest auf herkömmliche Weise bestattet werden.

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Luftbestattung

Unter einer Luftbestattung versteht man die Verstreuung der Asche eines Verstorbenen von einem Heißluftballon oder Flugzeug aus. Der Luftbestattung geht also auch immer zwingend eine Feuerbestattung voraus. Nach der Kremierung wird die Asche in einer Zeremonie verstreut. Angehörige können nach Wunsch daran teilnehmen.

Diese Beisetzungsart ist vor allem in Frankreich und der Schweiz verbreitet, in Deutschland aber nicht erlaubt.

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Baumbestattung

Die Baumbestattung zählt, wie auch die Luftbestattung zu den Naturbestattungen. Diese Bestattungsart ist eine relativ neue Möglichkeit einer Bestattung, die eine immer größere Nachfrage erfährt. Die Idee basiert darauf, die Asche nach der Kremation im Wurzelbereich eines Baumes in die Erde einzubringen.

Auf dem Heide – Friedhof zu Dresden

Baumgrabanlage: Die Urnen werden einzeln am Baum beigesetzt. Anschließend wird die Beisetzungsstelle dem Waldboden wieder angeglichen. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und kann nicht verlängert werden.

Baumwahlgrab am Einzelbaum: Es handelt sich hier um ausgewählte Bäume, an denen bis zu 4 Urnen beigesetzt werden können. Nach Ablauf der Nutzungszeit von 20 Jahren kann die Grabstelle verlängert werden. Der Grabstelleninhaber hat weiterhin die Möglichkeit, ein- oder zwei kleine liegende Grabmale auf der Fläche um den Baum aufzubringen.

Baumwahlgrab am Gruppenbaum: Um ausgewählte Bäume werden Kreisflächen in vier Segmente geteilt. Jedes Segment ist ein Urnenwahlgrab für bis zu zwei Urnen. Ein kleines liegendes Grabmal kann ebenfalls aufgebracht werden. Sie kann auch nach 20 Jahren verlängert werden und eine angepasste individuelle Grabpflege ist auch möglich.

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