WISSENSWERTES

Sternenkinder

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„Sternenkinder“ sind Kinder, die in einem frühen Stadium der Schwangerschaft im Mutterleib versterben. ( Gewicht unter 500g )

Informationen zu Sternenkinder

Durch den Deutschen Bundestag wurde einstimmig beschlossen, den Eltern von totgeborenen Kindern unter 500g – erstmals die Möglichkeit zu geben, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz zu geben.

Bisher war eine solche Beurkundung nicht möglich. Denn eine Fehlgeburt war kein personenstandsrechtlicher Vorgang und wurde folglich nicht beurkundet. Allerdings konnte das “ Sternenkind “ auch vorher schon bestattet werden.

Die Regelung gilt auch rückwirkend.

Neues Personenstandsrechtsänderungsgesetz (PStRÄndG)

hier: Gesetzliche Neuregelung zum Umgang mit tot geborenen Kindern mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm („Sternenkinder“)

Bezug: NKG-Mitteilungen 94/1994 und 403/2008

Das Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechtsänderungsgesetz – PstRÄndG) ist am 15. Mai 2013 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist eine Änderung des § 31 der Personenstandsverordnung verbunden. Diese sieht vor, dass Eltern die Geburt von sogenannten „Sternenkindern“, die mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm tot zur Welt kommen, gegenüber dem Standesamt anzuzeigen können.

Das Standesamt erteilt den Eltern auf Wunsch dann eine Bescheinigung mit dem Namen und Geburtstag des Kindes, in der auch die Eltern als solche ausgewiesen sind. Auf diese Weise wird die Geburt des Kindes dauerhaft dokumentiert, die Eltern können ihrem Kind offiziell einen Namen geben und erhalten einen Existenznachweis.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bittet vor allem die Mitarbeiter der Geburtsabteilungen der Krankenhäuser, die in einer solchen Situation oftmals die unmittelbaren Ansprechpartner sind, die betroffenen Eltern über diese Möglichkeit zu informieren. Aus diesem Grund hat das Ministerium ein Informationsblatt, aus dem weitere Einzelheiten entnommen werden können, sowie ein Anschreiben an die Krankenhäuser zur Verfügung gestellt, die als Anlagen beigefügt sind.

Es ist zu begrüßen, dass es betroffenen Eltern in dieser schwierigen Situation nunmehr ermöglicht wird, sich würdevoll von ihrem Kind zu verabschieden. Deshalb wurde dem Bundesfamilienministerium die Unterstützung zugesichert.

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