Edelmetalle in den Aschen Verstorbener
Grundsätzlich ist alles,was nach dem Kremationsprozess eines Verstorbenen verbleibt, Asche, die nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer insgesamt und ungeteilt beizusetzen ist. Dazu gehören auch Metalle, egal, ob medizinischer Herkunft oder als Sargbeigabe, beispielsweise Schmuckstücke wie Eheringe oder Vergleichbares. Ist die Aschekapsel nicht in der Lage, die Metalle aufgrund ihrer Größe aufzunehmen, müssen die Metalle gesondert beigesetzt werden.
Die Rechtsprechung hat den Hinterbliebenen ein vorrangiges Aneignungsrecht an den bei der Kremation verbleibenden Metallen eingeräumt. Dieses muss ausdrücklich ausgeübt werden, wenn Metalle nach der Kremation herausverlangt werden sollten. Der Aufwand für das Aussortieren und die Zusammenstellung der Metalle kann durch das beauftrgte Krematorium nach Aufwand berechnet werden.Wird das Aneignungsrecht nicht ausgeüdt, bleiben die Metalle Bestatndteil der Asche.
Will ein Kremationsbetreiber die Metalle verwerten, hat er ein nachrangiges Aneignungsrecht, das nur mit der Zustimmung der Hinterbliebenen ausgeübt werden kann.