Die Seebestattung einer Urne ist ebenfalls möglich. Auch in diesem Fall muss eine handschriftliche Erklärung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen vorliegen. Eine behördliche Genehmigung wird durch das Bestattungsunternehmen beschafft. Sie kann nur erteilt werden, wenn eine besondere Beziehung des Verstorbenen zur See nachzuweisen ist. Die handschriftliche Willenserklärung des Verstorbenen kann etwa folgenden Inhalt haben:
Hiermit verfüge ich, nach meinem Ableben eingeäschert und auf See beigesetzt zu werden, da ich mich dem Meer sehr verbunden fühle.
10.07.2012.
Peter Jedermann