Die Feuerbestattung ist möglich, wenn sie im Sinne des Verstorbenen ist. Dazu sollte seine handschriftliche Erklärung vorliegen, die etwa
folgenden Inhalt haben kann:
Hiermit verfüge ich, nach
meinem Ableben eingeäschert
zu werden. 10.07.2012
Peter Jedermann
Fehlt diese Erklärung, so können der Ehepartner bzw. der nächste Angehörige bestätigen, dass die Feuerbestattung dem Willen des Verstorbenen
entspricht.
Die Erklärung bzw. Bestätigung wird vom Bestatter angefordert. Die Urne kann je nach Friedhof in einem Familiengrab oder einem besonderen Urnengrab beigesetzt werden. Fast alle christliche Kirchen
erkennen sowohl die Feuer- als auch die Erdbestattung an.